Wie hoch sind Verzugszinsen am Bau?
Verzugszinsen sind der einzige gesetzliche Ausgleich für verspätete Zahlung. Sie werden selten gefordert, obwohl sie bei Bausummen schnell spürbar werden.
Bild: KI-erzeugt5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn ein Verbraucher beteiligt ist, sonst 9 Prozentpunkte. Zwischen Unternehmern kommt eine Pauschale von 40 Euro je Forderung hinzu.
Die Zinssätze
Ist ein Verbraucher am Geschäft beteiligt, beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, sind es 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Entgeltforderungen. Der Basiszinssatz wird halbjährlich zum 1. Januar und zum 1. Juli neu festgesetzt. Für die Berechnung ist der Satz maßgeblich, der im jeweiligen Zeitraum gilt, und bei längeren Verzugszeiten ist also abschnittsweise zu rechnen.
Die Pauschale zwischen Unternehmern
Gerät ein Schuldner, der kein Verbraucher ist, mit einer Entgeltforderung in Verzug, kann der Gläubiger zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro verlangen. Sie fällt je Forderung an, nicht je Mahnung, und wird auf einen weitergehenden Verzugsschaden angerechnet, soweit dieser in Rechtsverfolgungskosten besteht. Bei zwölf offenen Abschlagsrechnungen sind das 480 Euro, und dieser Anspruch besteht unabhängig von der Höhe der Hauptforderung.
Was sich rechnen lässt
Bei einer offenen Schlussrechnung von 60.000 Euro und einem Verzugszins von 9 Prozentpunkten über einem Basiszinssatz von 2 Prozent ergeben sich rund 11 Prozent im Jahr, also etwa 550 Euro je Monat. Über 4 Monate Verzug sind das rund 2.200 Euro. Diese Größenordnung erklärt, warum die Forderung von Zinsen keine Formalie ist, sondern ein wirtschaftlicher Posten.
Der weitergehende Verzugsschaden
Neben den Zinsen kann der konkrete Schaden verlangt werden, soweit er die Zinsen übersteigt. Dazu zählen etwa Kosten einer Zwischenfinanzierung, wenn der Betrieb wegen der ausbleibenden Zahlung Kontokorrentkredit in Anspruch nehmen musste. Der Nachweis erfolgt über die Kontoauszüge und die Zinsabrechnung der Bank. Liegt der Kontokorrentzins über dem gesetzlichen Verzugszins, lohnt die Rechnung.
Was der Forderung im Weg steht
Zinsen setzen Fälligkeit und Verzug voraus. Ohne prüfbare Schlussrechnung und ohne Abnahme gibt es beides nicht.
Ebenso wenig entstehen Zinsen auf einen Betrag, den der Besteller zu Recht zurückbehält.
Deshalb lohnt es, den unstreitigen Teil klar zu benennen und Zinsen nur darauf zu fordern.
Für Bauherren gilt umgekehrt, dass ein überzogener Einbehalt teuer wird. Wer 30.000 Euro einbehält, obwohl nur 5.000 Euro gerechtfertigt sind, zahlt Zinsen auf die Differenz.
Sinnvoll ist eine kurze Aufstellung der zurückbehaltenen Positionen mit geschätzten Beseitigungskosten.
Sie kostet 20 Minuten und begrenzt das Zinsrisiko auf einen nachvollziehbaren Betrag.
Zu bedenken ist außerdem, dass Zinsen ab Fälligkeit auch dann laufen, wenn sie nicht gefordert werden. Der Anspruch geht nicht verloren, verjährt aber wie die Hauptforderung in der Regelfrist von 3 Jahren zum Jahresende.
Sinnvoll ist deshalb, Zinsen in der Schlussrechnung gesondert auszuweisen und den Zinsbeginn zu benennen. Wer sie erst im Prozess geltend macht, muss den Fristbeginn nachträglich belegen, und das gelingt ohne Zugangsnachweis selten.
Für private Bauherren lohnt der Blick auf die eigene Seite: Auch sie können Zinsen fordern, etwa auf einen zu Unrecht einbehaltenen Sicherheitsbetrag nach Ablauf der Gewährleistung.
- § 286 BGB, Verzug des Schuldners (Gesetze im Internet)
- § 641 BGB, Fälligkeit der Vergütung (Gesetze im Internet)