de.gmbhBau
Bau · Kosten & Fristen

Wann erlischt das Widerrufsrecht ohne Belehrung?

Ein Widerruf nach 10 Monaten Bauzeit ist für einen Betrieb existenzbedrohend. Er beruht fast immer auf einer fehlerhaften Belehrung und ist damit vermeidbar.

Wann erlischt das Widerrufsrecht ohne Belehrung?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Diese Höchstfrist gilt auch dann, wenn die Belehrung fehlt, unvollständig oder inhaltlich falsch ist.

Die beiden Fristen

Bei ordnungsgemäßer Belehrung beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab Vertragsschluss. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, beginnt die Frist nicht zu laufen, und das Widerrufsrecht erlischt erst 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Zwischen beiden Varianten liegen also 12 Monate, in denen der gesamte Vertrag rückabgewickelt werden kann.

Was die Belehrung leisten muss

Sie muss über das Bestehen des Rechts, über die Frist, über den Beginn der Frist, über die Form der Erklärung und über die Folgen des Widerrufs informieren. Für den Verbraucherbauvertrag besteht ein amtliches Muster. Wer es unverändert verwendet und richtig ausfüllt, ist auf der sicheren Seite. Wer es kürzt, umformuliert oder eine veraltete Fassung nutzt, riskiert die lange Frist.

Der Wertersatz und seine Voraussetzungen

Nach einem Widerruf schuldet der Verbraucher Wertersatz für erbrachte Bauleistungen nur dann, wenn er ausdrücklich verlangt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung begonnen wird, und wenn er über die Folgen belehrt wurde. Fehlt eine der beiden Voraussetzungen, entfällt der Wertersatz vollständig. Das ist der wirtschaftlich entscheidende Punkt und hängt an zwei Sätzen im Vertragsformular.

Was der Betrieb praktisch tun sollte

Die Belehrung als eigenes Blatt, gesondert unterschrieben, dazu das ausdrückliche Verlangen des Bauherrn auf den vorzeitigen Beginn, ebenfalls gesondert unterschrieben. Beides zusammen kostet 5 Minuten beim Vertragstermin. Eine Kopie gehört in die Akte, das Original zum Vertrag.

Was der Bauherr wissen sollte

Der Widerruf beendet den Vertrag vollständig und lässt sich nicht zurücknehmen, sobald er zugegangen ist.

Wer nur nachverhandeln will, sollte das Wort Widerruf deshalb vermeiden.

Die Wiederbeschaffung liegt bei laufenden Baupreisen regelmäßig 10 bis 20 Prozent über dem alten Preis.

Sinnvoll ist deshalb, zuerst zu prüfen, ob eine Anpassung des Vertrags das Problem löst.

Für Verträge über einzelne Gewerke gilt das Widerrufsrecht des Verbraucherbauvertrags nicht.

Dort kann aber ein Widerrufsrecht aus einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag bestehen, mit derselben Frist von 14 Tagen und derselben Höchstfrist von 12 Monaten und 14 Tagen.

Praktisch bedeutet das: Wer einen Auftrag am Küchentisch des Kunden unterschreiben lässt, löst dasselbe Widerrufsrecht aus wie beim Verbraucherbauvertrag und braucht dieselbe Belehrung.

Für Betriebe, die überwiegend beim Kunden abschließen, gehört die Belehrung deshalb in jedes Auftragsformular. Sie ist eine Seite Papier und schützt vor einem Widerruf, der Monate später kommen kann.

Für den Bauherrn bleibt wichtig, dass der Widerruf in Textform erklärt werden muss und eindeutig sein soll. Eine Mail genügt, ein Anruf nicht.

Sinnvoll ist ein Satz, der den Vertrag mit Datum bezeichnet und die Erklärung ohne Einschränkung ausspricht. Alles Weitere, etwa die Abrechnung erbrachter Leistungen, wird danach geklärt. Wer unsicher ist, sollte die Erklärung zusätzlich per Einschreiben senden, damit der Zugang innerhalb der Frist belegt ist.