de.gmbhBau
Bau · Kosten & Fristen

Wann verjährt der Anspruch auf Werklohn?

Werklohnansprüche verjähren schneller als Mängelansprüche, und der Fristbeginn hängt an der Fälligkeit. Wer die Abrechnung schleifen lässt, verliert Zeit an beiden Enden.

Wann verjährt der Anspruch auf Werklohn?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

In der Regelfrist von 3 Jahren. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist und der Unternehmer von den Umständen Kenntnis erlangt hat.

Die Frist und ihr Beginn

Die Regelverjährung beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Für den Werklohn heißt das: Abnahme und prüfbare Schlussrechnung im Jahr 2026 führen zu einem Fristbeginn am 31. Dezember 2026 und einem Ablauf am 31. Dezember 2029.

Warum die Fälligkeit so wichtig ist

Ohne Abnahme und ohne prüfbare Schlussrechnung wird der Anspruch nicht fällig, und die Frist beginnt nicht. Das klingt zunächst günstig für den Unternehmer, ist es aber nicht: Solange die Fälligkeit fehlt, gibt es auch keine Zinsen und keinen durchsetzbaren Anspruch. Wer die Abrechnung über Jahre offen lässt, verschiebt die Verjährung und verliert zugleich die Beweismittel.

Hemmung durch Verhandlungen

Schweben Verhandlungen über den Anspruch, ist die Verjährung gehemmt, bis eine Seite die Fortsetzung verweigert. Danach tritt die Verjährung frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Wer sich darauf stützt, muss Beginn und Ende der Verhandlungen belegen können. Eine Mail, die den Stand zusammenfasst, genügt und kostet 5 Minuten.

Der Mahnbescheid als Notbremse

Kurz vor Ablauf hemmt ein Mahnbescheid die Verjährung. Er ist schnell und günstig, muss aber zugestellt werden, und die Forderung ist ausreichend zu bezeichnen. Wer ihn am 30. Dezember einreicht, sollte wissen, dass die Zustellung demnächst erfolgen muss, damit die Hemmung auf den Eingang zurückwirkt. Eine unklare Bezeichnung der Forderung macht den Mahnbescheid unwirksam.

Was Betriebe praktisch tun sollten

Eine Liste offener Forderungen mit Fälligkeitsdatum und Verjährungsende, geprüft jeweils im Herbst.

Der Aufwand liegt bei 1 bis 2 Stunden im Jahr und rettet regelmäßig vierstellige Beträge.

Sinnvoll ist außerdem, die Schlussrechnung innerhalb von 4 Wochen nach der Abnahme zu stellen.

Je länger sie liegt, desto schwieriger wird die Erinnerung an Aufmaße und Nachträge.

Für Bauherren gilt umgekehrt, dass eine vergessene Forderung nach 3 Jahren nicht mehr durchsetzbar ist, wenn die Einrede erhoben wird.

Sie besteht rechtlich fort, weshalb eine freiwillige Zahlung nicht zurückverlangt werden kann.

Zu bedenken ist außerdem, dass die Verjährung von Amts wegen nicht berücksichtigt wird. Wer sich darauf berufen will, muss die Einrede ausdrücklich erheben.

Für Bauherren empfiehlt es sich deshalb, eine späte Forderung nicht kommentarlos zu begleichen, sondern zuerst Fälligkeit und Frist zu prüfen. Eine Zahlung nach Ablauf der 3 Jahre ist ein Anerkenntnis und schließt jede Rückforderung aus.

Sinnvoll ist deshalb eine kurze Prüfung in drei Schritten: Wann wurde abgenommen, wann lag die prüfbare Schlussrechnung vor, und ist seither das dritte Jahresende verstrichen. Diese Prüfung dauert 10 Minuten und entscheidet über den gesamten Betrag.

Bei größeren Beträgen lohnt zusätzlich der Blick auf mögliche Hemmungstatbestände. Eine Verhandlung über den Betrag, ein Mahnbescheid oder ein selbständiges Beweisverfahren verschieben das Ende der Frist um Monate.