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Bau · Kosten & Fristen

Wofür darf Baugeld verwendet werden?

Die Zweckbindung von Baugeld ist wenig bekannt und für Nachunternehmer ein wichtiges Instrument. Sie greift dort, wo Geld im laufenden Betrieb versickert.

Wofür darf Baugeld verwendet werden?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

Baugeld ist zweckgebunden und muss zur Befriedigung derjenigen verwendet werden, die am Bau beteiligt sind. Wer es zweckwidrig verwendet, macht sich schadensersatzpflichtig und gegebenenfalls strafbar.

Was Baugeld ist

Baugeld sind Geldbeträge, die zum Zweck der Bestreitung der Kosten eines Baus gewährt werden und zu deren Sicherung eine Hypothek oder Grundschuld an dem Baugrundstück dient. Auch Beträge, die ein Unternehmer für eine Bauleistung erhält, für die er Dritte beauftragt hat, sind Baugeld. Damit erfasst die Regelung die typische Kette aus Bauherr, Generalunternehmer und Nachunternehmern.

Die Pflicht des Empfängers

Wer Baugeld empfängt, ist verpflichtet, es zur Befriedigung solcher Personen zu verwenden, die an der Herstellung des Baus beteiligt sind. Eine Verwendung für andere Zwecke, etwa zur Deckung allgemeiner Betriebskosten oder für ein anderes Bauvorhaben, ist unzulässig. Der Empfänger muss über den Empfang und die Verwendung Buch führen. Diese Buchführungspflicht wird in kleineren Betrieben regelmäßig übersehen.

Die Folgen der Zweckentfremdung

Wer Baugeld zweckwidrig verwendet und dadurch einen Baubeteiligten schädigt, haftet ihm auf Schadensersatz. Die Haftung trifft bei juristischen Personen die handelnden Personen persönlich, also Geschäftsführer oder Vorstand. Hinzu kommt eine Strafvorschrift. Diese persönliche Haftung ist der Grund, warum der Anspruch für Nachunternehmer in der Insolvenz des Generalunternehmers besonders wertvoll ist.

Wie der Anspruch durchgesetzt wird

Der Nachunternehmer muss darlegen, dass der Auftraggeber Baugeld empfangen und nicht bestimmungsgemäß verwendet hat. Erleichtert wird das durch die Buchführungspflicht: Fehlt die Buchführung, wirkt sich das zulasten des Empfängers aus. In der Praxis beginnt der Anspruch deshalb mit der Aufforderung, die Verwendung darzulegen.

Was Betriebe daraus mitnehmen sollten

Eine getrennte Zuordnung der Zahlungseingänge je Bauvorhaben und eine einfache Aufstellung, wofür sie verwendet wurden.

Der Aufwand liegt bei wenigen Minuten je Zahlung und schützt die handelnden Personen persönlich.

Für Nachunternehmer lohnt es, den Anspruch zu kennen und früh zu erwähnen. Er wirkt anders als eine gewöhnliche Forderung, weil er persönlich haftende Personen betrifft.

Für Bauherren ist wichtig, dass ihre eigenen Zahlungen an den Generalunternehmer Baugeld sein können.

Eine Direktzahlung an Nachunternehmer ist dagegen nur mit Zustimmung des Vertragspartners zulässig und sollte schriftlich vereinbart werden.

Ohne Vereinbarung entsteht sonst eine Doppelzahlung, weil der Generalunternehmer seinen vollen Anspruch behält.

Sinnvoll ist stattdessen, im Vertrag eine Regelung für den Fall der Zahlungsstockung aufzunehmen, etwa ein Zustimmungsrecht zur Direktzahlung nach fruchtloser Frist von 14 Tagen.

Damit bleibt der Bauablauf erhalten, ohne dass der Bauherr das Risiko einer zweiten Zahlung trägt. Ohne eine solche Klausel bleibt in der Praxis nur, den Bau anzuhalten und die Forderungen zu klären.

Als Größenordnung: Bei einem Vorhaben über 500.000 Euro entfallen häufig 60 bis 70 Prozent der Summe auf Nachunternehmerleistungen. Wer dort ohne Regelung arbeitet, hat im Ernstfall keinen Zugriff auf den größten Teil des Bauablaufs.

Eine Klausel dazu kostet zwei Sätze im Vertrag und ist im Regelfall unproblematisch, weil sie den Bauablauf sichert und keiner Seite etwas nimmt.

Quellen
  1. Bauforderungssicherungsgesetz (Gesetze im Internet)
  2. § 650e BGB, Sicherungshypothek des Bauunternehmers (Gesetze im Internet)
Stand: 2026-08-15. Rechtsstand Deutschland, keine Rechtsberatung im Einzelfall.