Was kostet ein selbständiges Beweisverfahren am Bau?
Das Beweisverfahren ist der übliche Weg, einen streitigen Baumangel gerichtsfest festzustellen. Seine Kosten lassen sich vorher überschlagen.
Bild: KI-erzeugtGerichtskosten nach Streitwert, die Vergütung des Sachverständigen und bei anwaltlicher Vertretung Anwaltsgebühren. Bei einem Streitwert von 30.000 Euro liegen die Gesamtkosten häufig bei 6.000 bis 9.000 Euro.
Wie sich der Streitwert bestimmt
Maßgeblich ist das Interesse an der Feststellung, in der Regel die geschätzten Kosten der Mängelbeseitigung. Wer 8 Mängel mit zusammen 30.000 Euro voraussichtlichen Kosten feststellen lassen will, hat einen Streitwert von 30.000 Euro. Der Streitwert bestimmt die Gerichtsgebühr und die Anwaltsgebühren. Eine zu hohe Schätzung verteuert das Verfahren unnötig, eine zu niedrige begrenzt später die erstattungsfähigen Kosten.
Die einzelnen Positionen
Die Gerichtsgebühr für das selbständige Beweisverfahren ist geringer als für ein Hauptsacheverfahren. Hinzu kommt die Vergütung des Sachverständigen, die sich nach Stunden richtet und bei Bausachverständigen häufig bei 120 bis 180 Euro je Stunde liegt. Ein Gutachten über mehrere Mängel mit Ortstermin, Messungen und schriftlicher Ausarbeitung erreicht schnell 3.000 bis 6.000 Euro. Anwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert.
Wer die Kosten trägt
Der Antragsteller streckt sie vor. Über die endgültige Verteilung wird erst im Hauptsacheverfahren entschieden, oder auf gesonderten Antrag, wenn kein Hauptsacheverfahren folgt. Wer im Ergebnis Recht bekommt, erhält die Kosten erstattet. Wer teilweise Recht bekommt, trägt sie anteilig. Deshalb lohnt es, die Beweisfragen auf die Mängel zu beschränken, bei denen die Aussichten gut sind.
Der Nutzen jenseits des Gutachtens
Der Antrag hemmt die Verjährung der Mängelansprüche, und die Hemmung endet erst 6 Monate nach Beendigung des Verfahrens. Für Bauherren, deren Frist von 5 Jahren abläuft, ist das häufig der eigentliche Grund. Zusätzlich führt ein Gutachten oft zur Einigung, weil beide Seiten dieselbe fachliche Grundlage haben.
Die Alternative
Ein Privatgutachten kostet 1.500 bis 5.000 Euro und ist in 2 bis 4 Wochen zu bekommen. Es hemmt die Verjährung nicht und ist im Prozess nur Parteivortrag.
Für eine erste Einschätzung ist es trotzdem das bessere Mittel, weil es schnell Klarheit über Ursache und Kosten schafft.
Sinnvoll ist deshalb häufig die Reihenfolge: erst Privatgutachten, dann Verhandlung, dann bei Bedarf das gerichtliche Verfahren.
Wer die Frist im Nacken hat, muss diese Reihenfolge umdrehen und zuerst den Antrag stellen.
Zu bedenken ist die Dauer. Zwischen Antrag und Gutachten liegen 6 bis 18 Monate, und in dieser Zeit besteht der Mangel fort.
Bei fortschreitenden Schäden wie eindringendem Wasser sind sichernde Maßnahmen nötig, und auch sie gehören dokumentiert.
Die Kosten solcher Notmaßnahmen sind erstattungsfähig, wenn der Mangel bestätigt wird. Wer sie unterlässt, riskiert dagegen ein Mitverschulden am vergrößerten Schaden.
Sinnvoll ist deshalb, jede Sicherungsmaßnahme mit Foto, Datum und Rechnung zu belegen und die Gegenseite vorher schriftlich zu informieren. Das kostet eine Mail und schließt den Einwand aus, man habe den Schaden ohne Not vergrößert.
Für Betriebe lohnt zuletzt der eigene Antrag. Wer sicher ist, dass die gerügten Mängel nicht bestehen, kann das Verfahren selbst einleiten und die Sache klären, statt über Jahre eine offene Forderung zu tragen.
- § 485 ZPO, Selbständiges Beweisverfahren (Gesetze im Internet)
- § 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche beim Werkvertrag (Gesetze im Internet)