Was kostet ein Bauprozess und wovon hängt das ab?
Bauprozesse dauern lang und kosten viel, weil sie fast immer ein Sachverständigengutachten brauchen. Wer die Größenordnungen kennt, entscheidet über eine Einigung anders.
Bild: KI-erzeugtVon Streitwert und Instanz. Gerichts- und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert, dazu kommt die Vergütung des Sachverständigen. In Bausachen ist sie häufig der größte Einzelposten.
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
Gerichtsgebühren nach dem Streitwert, Anwaltsgebühren für beide Seiten ebenfalls nach dem Streitwert, die Vergütung des Sachverständigen nach Stundenaufwand und gegebenenfalls Zeugenauslagen. Bei Bausachen liegt der Sachverständige häufig bei 120 bis 180 Euro je Stunde, und ein Gutachten mit Ortstermin, Messungen und Ausarbeitung erreicht 3.000 bis 8.000 Euro. Ergänzungsgutachten und mündliche Anhörung kommen hinzu.
Die Verteilung am Ende
Wer vollständig obsiegt, bekommt seine Kosten erstattet. Bei einem Teilerfolg werden sie quotal verteilt. Da Bausachen selten vollständig gewonnen werden, trägt in der Praxis jede Seite einen Teil. Wer 60 Prozent seiner Forderung durchsetzt, trägt 40 Prozent der Kosten beider Seiten. Diese Quote ist bei der Entscheidung über eine Klage wichtiger als die Frage, ob man im Kern Recht hat.
Die Dauer
Ein erstinstanzlicher Bauprozess mit Gutachten dauert häufig 1,5 bis 3 Jahre, mit Ergänzungsgutachten und Anhörung länger. Ein vorgeschaltetes selbständiges Beweisverfahren dauert weitere 6 bis 18 Monate, verkürzt dafür aber häufig das spätere Verfahren, weil das Gutachten bereits vorliegt. In dieser Zeit besteht der Mangel fort.
Die Alternativen
Ein selbständiges Beweisverfahren klärt die Sachfrage und hemmt die Verjährung. Eine Mediation oder eine Schlichtung über die Handwerkskammer ist deutlich schneller und günstiger. Auch eine Einigung nach Vorlage eines Privatgutachtens ist häufig möglich, weil beide Seiten dann dieselbe fachliche Grundlage haben.
Was vor einer Klage zu prüfen ist
Ob die Ansprüche verjährt sind, ob eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde und ob die Beseitigungskosten belastbar geschätzt sind.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, scheitert die Klage unabhängig von der Sache.
Sinnvoll ist außerdem der Blick auf die Rechtsschutzversicherung. Baurisiken sind in vielen Verträgen ausgeschlossen.
Wer eine Deckungszusage hat, sollte sie vor der Klage schriftlich einholen.
Für Betriebe lohnt eine nüchterne Rechnung: Ein Streit über 10.000 Euro kann über zwei Instanzen mehr kosten als die Forderung selbst.
Deshalb ist eine Einigung bei kleineren Beträgen fast immer die wirtschaftlich bessere Entscheidung.
Sinnvoll ist, vor jeder Eskalation eine schriftliche Einigungsofferte zu machen, mit Betrag und Frist. Sie kostet nichts und wirkt später im Kostenpunkt zugunsten dessen, der sie gemacht hat.
Zu bedenken ist zuletzt der Vorschuss. Gerichtskosten und Sachverständigenvorschuss sind einzuzahlen, bevor das Gutachten in Auftrag geht, und bei einem Streitwert von 30.000 Euro liegen sie zusammen schnell im vierstelligen Bereich.
Wer den Vorschuss nicht einzahlt, bekommt kein Gutachten, und das Verfahren endet ohne Ergebnis. Diese Hürde trifft vor allem private Bauherren, die auf eine Erstattung am Ende hoffen und die Vorfinanzierung nicht eingeplant haben.
Deshalb gehört die Frage der Vorfinanzierung in die Entscheidung über den Weg, und nicht erst in die Zeit nach der Antragstellung. Ein Gespräch mit dem Anwalt über die zu erwartenden Vorschüsse dauert 30 Minuten.
- § 485 ZPO, Selbständiges Beweisverfahren (Gesetze im Internet)
- § 634 BGB, Rechte des Bestellers bei Mängeln (Gesetze im Internet)