Wann darf Skonto vom Rechnungsbetrag abgezogen werden?
Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung und am Bau häufig strittig. Der Streit entsteht fast immer daran, ob es überhaupt vereinbart war.
Bild: KI-erzeugtNur wenn Skonto vereinbart ist und die Zahlung innerhalb der vereinbarten Frist vollständig erfolgt. Ein einseitiger Hinweis auf der Rechnung begründet keinen Anspruch des Bestellers.
Skonto muss vereinbart sein
Ein Anspruch auf Skonto besteht nur, wenn beide Seiten es vereinbart haben. Ein Hinweis allein auf der Rechnung des Unternehmers ist ein Angebot, das der Besteller durch fristgerechte Zahlung annehmen kann. Umgekehrt begründet ein Vermerk in der Bestellung des Bestellers keinen Anspruch, wenn der Unternehmer ihm nicht zugestimmt hat. Am sichersten steht die Regelung im Vertrag, mit Prozentsatz und Frist.
Die Voraussetzungen für den Abzug
Die Zahlung muss innerhalb der Skontofrist erfolgen, und sie muss vollständig sein. Wer wegen eines Mangels einen Teil zurückbehält, verliert in der Regel den Skontoabzug für den gezahlten Teil, sofern nichts anderes vereinbart ist. Maßgeblich für die Fristwahrung ist üblicherweise der Eingang beim Empfänger, nicht die Absendung, weshalb der Überweisungstag entsprechend früh liegen muss.
Übliche Größenordnungen
Verbreitet sind 2 bis 3 Prozent bei Zahlung innerhalb von 10 bis 14 Tagen. Auf ein Jahr gerechnet entspricht ein Skonto von 3 Prozent bei 14 Tagen Frist gegenüber einem Zahlungsziel von 30 Tagen einer Verzinsung von deutlich über 60 Prozent im Jahr. Für den Besteller ist das eine der wirtschaftlichsten Verwendungen von Liquidität überhaupt.
Warum Betriebe Skonto anbieten
Es beschleunigt den Zahlungseingang und senkt das Ausfallrisiko. Für einen Betrieb, der Material vorfinanziert, ist ein Zahlungseingang nach 10 statt nach 40 Tagen mehr wert als die 3 Prozent Nachlass. Wer Skonto anbietet, sollte es in die Kalkulation einrechnen und nicht vom Gewinn abziehen.
Was in der Praxis schiefgeht
Am häufigsten wird Skonto von der Schlussrechnung abgezogen, obwohl es nur für Abschläge vereinbart war, oder umgekehrt.
Ebenso häufig wird bei verspäteter Zahlung dennoch abgezogen. Der Unternehmer kann den Differenzbetrag dann nachfordern.
Sinnvoll ist eine eindeutige Regelung im Vertrag: Prozentsatz, Frist, Bezugsgröße und die Frage, ob Skonto auch auf Nachträge gilt.
Vier Angaben, die in einen Satz passen.
Für Bauherren lohnt der Abzug nur bei unstreitigen Rechnungen. Wer Mängel geltend machen will, sollte den Einbehalt begründen und auf Skonto verzichten.
Beides zusammen führt regelmäßig zu Streit über den Restbetrag und kostet mehr Zeit, als der Nachlass wert ist.
Zu unterscheiden ist Skonto vom Nachlass. Ein Nachlass senkt den Preis unabhängig vom Zahlungszeitpunkt, Skonto nur bei fristgerechter Zahlung.
Wer beides vereinbart, sollte die Reihenfolge festlegen, also ob Skonto vom bereits reduzierten Betrag berechnet wird. Ohne diese Angabe entsteht bei einer Rechnung über 50.000 Euro schnell eine Differenz von mehreren hundert Euro.
Für Betriebe lohnt zuletzt der Blick auf die eigene Liquidität. Wer selbst Skonto bei Lieferanten zieht, finanziert damit günstiger als über den Kontokorrent.
Skonto weiterzugeben und gleichzeitig selbst zu ziehen, ist deshalb kaufmännisch sinnvoll, solange beide Fristen zueinander passen. Übliche Lieferantenfristen liegen bei 8 bis 14 Tagen und damit im selben Bereich wie die eigene Skontofrist.