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Bau · Mangel & Schaden

Woran liegt es, wenn ein neues Dach undicht ist?

Eine dichte Dachfläche herzustellen ist Routine. Die Fehler entstehen an den Stellen, an denen die Fläche unterbrochen wird.

Woran liegt es, wenn ein neues Dach undicht ist?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

Meist an Anschlüssen und Durchdringungen, nicht an der Fläche. Typisch sind Kehlen, Ortgänge, Kaminanschlüsse, Dachfenster und Lüftungsrohre. Fast immer liegt ein Ausführungs- oder Planungsfehler im Detail vor.

Die typischen Schwachstellen

Kehlen, an denen zwei Dachflächen zusammenlaufen, Ortgänge und Traufen, Anschlüsse an Kamine und aufgehende Wände, Dachfenster, Lüftungs- und Entlüftungsrohre sowie Durchdringungen für Antennen und Solaranlagen. An all diesen Stellen ist eine handwerkliche Lösung nötig, und genau dort entstehen die Schäden. Die Fläche selbst ist selten die Ursache.

Wie sich der Schaden zeigt

Feuchte Flecken auf der Dachschalung oder an der Deckenuntersicht, meist nach Schlagregen mit Wind aus einer bestimmten Richtung. Häufig zeigt sich der Fleck weit entfernt von der eigentlichen Eintrittsstelle, weil Wasser auf der Unterspannbahn abläuft. Deshalb ist die Suche nach der Ursache Aufgabe eines Fachbetriebs und nicht des Bauherrn.

Die Unterdeckung als zweite Ebene

Ein Ziegeldach ist nicht wasserdicht, sondern regensicher. Die zweite Ebene aus Unterspannbahn oder Unterdeckung führt eindringendes Wasser ab. Fehler dort, etwa nicht verklebte Überlappungen oder beschädigte Bahnen, führen zu Schäden, obwohl die Eindeckung intakt aussieht. Bei Sanierungen ist diese Ebene häufig gar nicht vorhanden.

Die rechtliche Einordnung

Eine Undichtigkeit ist ein Mangel, und die Verjährung beträgt bei Bauwerken 5 Jahre ab Abnahme. Der Bauherr muss den Mangel nach der Abnahme beweisen, aber nicht die Ursache: Es genügt, die Erscheinung zu beschreiben, also den feuchten Fleck mit Ort und Datum. Die Ursachenermittlung ist Sache des Sachverständigen.

Was sofort zu tun ist

Fotografieren mit Datum, Eintrittsstelle und Wetterlage notieren, den Betrieb schriftlich rügen und eine Frist zur Beseitigung setzen.

Bei fortschreitendem Schaden sind sichernde Maßnahmen nötig, etwa eine Abdeckung, und sie sind erstattungsfähig, wenn der Mangel bestätigt wird.

Wer sie unterlässt, riskiert ein Mitverschulden am vergrößerten Schaden.

Für Bauherren lohnt eine Dachkontrolle im vierten Jahr nach der Abnahme, solange die Gewährleistung von 5 Jahren läuft.

Sie kostet mit Sachverständigem 400 bis 900 Euro und findet die Anschlussfehler, bevor sie sichtbar werden.

Für Betriebe lohnt die Fotodokumentation aller Anschlüsse vor dem Eindecken, weil sie nach Jahren die einzige Möglichkeit ist, die eigene Ausführung zu belegen.

Eine Aufnahme je Anschluss genügt, und bei einem Einfamilienhaus sind das 15 bis 25 Bilder.

Sie kosten wenige Minuten und entscheiden im Streit über die Frage, ob fachgerecht gearbeitet wurde.

Für Bauherren lohnt zuletzt der Blick auf Solaranlagen und nachträgliche Durchdringungen. Wer nach der Dacheindeckung Halterungen setzen lässt, schafft neue Anschlüsse, und die Verantwortung für die Dichtheit verschiebt sich auf den Betrieb, der zuletzt gearbeitet hat.

Deshalb sollten solche Arbeiten mit dem Dachdecker abgestimmt und schriftlich festgehalten werden.

Eine kurze Abstimmung vor der Montage dauert 20 Minuten und beendet die spätere Frage, wer für eine undichte Durchdringung einzustehen hat. Sinnvoll ist, die Montage vom Dachdecker selbst ausführen zu lassen, dann bleibt die Verantwortung an einer Stelle und der Streit über die Ursache entfällt von vornherein.