Was passiert bei Insolvenz des Bauunternehmers?
Die Insolvenz des ausführenden Betriebs ist der Fall, für den der Zahlungsplan gemacht ist. Wer im Voraus gezahlt hat, merkt das erst jetzt.
Bild: KI-erzeugtDer Insolvenzverwalter entscheidet, ob er den Vertrag erfüllt. Lehnt er ab, kann der Bauherr die Fertigstellung neu vergeben. Vorausgezahlte Beträge sind meist verloren, Gewährleistungsansprüche werden Insolvenzforderungen.
Das Wahlrecht des Verwalters
Ist der Vertrag von keiner Seite vollständig erfüllt, kann der Insolvenzverwalter wählen, ob er ihn erfüllt oder die Erfüllung ablehnt. Lehnt er ab, kann der Bauherr die Fertigstellung neu vergeben. Seine Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Mehrkosten sind dann Insolvenzforderungen und werden zur Quote bedient, die in der Praxis häufig im einstelligen Prozentbereich liegt.
Warum Vorleistung so teuer ist
Wer Raten gezahlt hat, die über den Baufortschritt hinausgehen, verliert genau diese Differenz. Bei einer Bausumme von 400.000 Euro sind 10 Prozent Vorleistung 40.000 Euro ohne Gegenwert. Deshalb ist die Prüfung des Bauzustands vor jeder Rate keine Formalie, sondern die eigentliche Absicherung. Ein Ortstermin von 30 Minuten je Rate genügt dafür.
Die Sicherheiten
Beim Verbraucherbauvertrag ist mit der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit von 5 Prozent der Vergütung für rechtzeitige und mangelfreie Herstellung zu stellen. Sie greift genau in diesem Fall. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 bis 10 Prozent wirkt ähnlich. Wer keine Sicherheit hat, steht mit der Quote da.
Gewährleistung nach der Insolvenz
Mängelansprüche gegen den insolventen Betrieb werden zu Insolvenzforderungen. Praktisch bedeutet das den Verlust der Gewährleistung. Eine Gewährleistungsbürgschaft bleibt dagegen bestehen, weil sie sich gegen den Bürgen richtet. Sie ist deshalb bei größeren Vorhaben mehr wert als ein Einbehalt, der in der Masse landet.
Was der Bauherr sofort tun sollte
Den Bauzustand mit Fotos und Aufmaß dokumentieren und die Baustelle sichern.
Beides ist später nicht mehr herstellbar und entscheidet über die Abrechnung.
Dann die Sicherheiten prüfen und den Verwalter zur Erklärung über das Wahlrecht auffordern.
Parallel Angebote für die Fertigstellung einholen, denn ein Nachfolger braucht 4 bis 8 Wochen Vorlauf.
Nachunternehmer sollten zusätzlich prüfen, ob Ansprüche aus der Zweckbindung von Baugeld bestehen.
Diese richten sich gegen die handelnden Personen persönlich und überstehen die Insolvenz der Gesellschaft.
Vorbeugend hilft eine nüchterne Prüfung vor der Vergabe. Eine Wirtschaftsauskunft kostet unter 100 Euro und zeigt Zahlungsverhalten, Rechtsform und Alter des Unternehmens.
Ergänzend lohnt der Blick auf das Verhältnis von Beschäftigtenzahl zum Auftragsvolumen. Wer mit 8 Personen ein Vorhaben über 1 Million Euro übernimmt, arbeitet fast vollständig mit Nachunternehmern.
Diese Prüfung dauert 30 Minuten und ist die einzige Maßnahme, die vor dem Fall schützt statt ihn nur zu verwalten.
Für den laufenden Bau lohnt außerdem, den Zahlungsplan streng am Baufortschritt zu halten und die Grenze von 90 Prozent beim Verbraucherbauvertrag nicht auszuschöpfen.
Wer am Ende noch 10 Prozent offen hat, verliert im Insolvenzfall deutlich weniger und behält zugleich ein Druckmittel für die Mängelbeseitigung.
Diese letzten 10 Prozent sind bei einer Bausumme von 400.000 Euro immerhin 40.000 Euro und damit die wirksamste einzelne Absicherung im gesamten Vertrag.
- Bauforderungssicherungsgesetz (Gesetze im Internet)
- § 650f BGB, Bauhandwerkersicherung (Gesetze im Internet)