Sind Risse im Neubau ein Baumangel?
Risse sind die häufigste Beanstandung im ersten Jahr nach dem Einzug. Die meisten sind harmlos, einige sind es nicht, und die Unterscheidung entscheidet über den weiteren Weg.
Bild: KI-erzeugtFeine Schwindrisse im Putz sind bauüblich und in der Regel kein Mangel. Risse, die Breiten über den zulässigen Werten erreichen oder durch Bauteile verlaufen, sind dagegen mangelverdächtig und gehören begutachtet.
Warum ein Neubau reißt
Ein Neubau trocknet über Jahre aus. Beton, Estrich und Putz geben Feuchte ab und schwinden dabei. Zusätzlich setzt sich das Gebäude, und unterschiedliche Baustoffe dehnen sich bei Temperaturwechseln unterschiedlich stark. Dadurch entstehen Spannungen, die sich in feinen Rissen lösen. Das ist ein normaler Vorgang und kein Zeichen für einen Fehler. Am häufigsten treten die Risse an Materialübergängen auf, etwa zwischen Mauerwerk und Beton.
Wann Risse harmlos sind
Feine Haarrisse im Putz, Risse entlang von Anschlussfugen und Risse an Übergängen zwischen verschiedenen Baustoffen sind in aller Regel bauüblich. Sie beeinträchtigen weder Funktion noch Dauerhaftigkeit und lassen sich beim nächsten Anstrich schließen. Wichtig ist, dass sie sich nicht weiter öffnen. Ein einfacher Test besteht darin, die Rissbreite über mehrere Monate zu beobachten.
Wann Risse ernst zu nehmen sind
Bedenklich sind Risse, die durch Bauteile hindurchgehen, die sich über Monate verbreitern, die treppenförmig durch Mauerwerk verlaufen oder die in tragenden Bauteilen auftreten. Ebenfalls ernst zu nehmen sind Risse, durch die Feuchtigkeit eindringt, und Risse im Bereich von Abdichtungen. In diesen Fällen liegt der Verdacht auf einen Ausführungs- oder Planungsfehler nahe.
Wie ein Riss dokumentiert wird
Foto mit Maßstab, Datum, Ort im Gebäude und die Breite an der weitesten Stelle. Sinnvoll ist eine Wiederholung nach 3 und nach 6 Monaten mit derselben Kameraposition. Damit lässt sich belegen, ob der Riss ruht oder arbeitet. Diese einfache Reihe ersetzt in vielen Fällen die Diskussion über die Ursache.
Der Weg zur Klärung
Zuerst rügen, mit Beschreibung und Fotos. Die Ursache muss der Bauherr nicht benennen, es genügt die Beschreibung der Erscheinung.
Reagiert der Betrieb nicht, ist eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
Bei Zweifeln lohnt ein Privatgutachten für 1.500 bis 5.000 Euro, das Ursache und Aufwand klärt.
Läuft die Verjährung von 5 Jahren ab, ist ein selbständiges Beweisverfahren der sichere Weg, weil es die Frist hemmt.
Für Betriebe lohnt es, im ersten Jahr eine Nachschau anzubieten. Sie kostet 1 bis 2 Stunden und beendet die meisten Rissfragen im Gespräch.
Wer stattdessen auf Schreiben nicht antwortet, findet sich nach 2 Jahren in einem Verfahren über einen Haarriss wieder.
Für Bauherren lohnt zuletzt die Trennung zwischen optischer und funktionaler Bedeutung. Ein Riss im Innenputz betrifft die Optik, ein Riss in der Kellerwand betrifft die Abdichtung.
Die erste Gruppe lässt sich beim nächsten Anstrich erledigen, die zweite gehört sofort geprüft, weil eindringendes Wasser den Schaden mit jedem Monat vergrößert.
Bei einer Verjährungsfrist von 5 Jahren bleibt für die zweite Gruppe nur begrenzt Zeit, und eine späte Rüge trifft auf einen Zustand, dessen Ursache kaum noch zu klären ist.
- § 633 BGB, Sach- und Rechtsmangel (Gesetze im Internet)
- § 485 ZPO, Selbständiges Beweisverfahren (Gesetze im Internet)