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Bau · Unterschiede

Wo verläuft die Grenze zwischen Eigenleistung und Fremdleistung?

Eigenleistung senkt die Baukosten und verschiebt Risiken. Wer sie plant, sollte wissen, wo sie hilft und wo sie teuer wird.

Wo verläuft die Grenze zwischen Eigenleistung und Fremdleistung?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

Eigenleistung erbringt der Bauherr selbst oder mit Helfern, Fremdleistung ein beauftragter Betrieb. Für Eigenleistung besteht keine Gewährleistung, und Schnittstellen zu Fremdgewerken werden zum Haftungsproblem.

Was Eigenleistung wirtschaftlich bringt

Eingespart wird der Arbeitsanteil, nicht das Material. Bei Malerarbeiten liegt der Arbeitsanteil bei 60 bis 70 Prozent, bei Fliesenarbeiten bei 50 bis 60 Prozent, bei Elektroinstallationen deutlich niedriger, weil das Material teurer ist. Banken erkennen Eigenleistung meist bis 10 bis 15 Prozent der Bausumme als Eigenkapitalersatz an und verlangen einen nachvollziehbaren Nachweis der Stunden.

Der Zeitaufwand

Als Faustwert werden je Quadratmeter Wohnfläche 10 bis 15 Arbeitsstunden für den Innenausbau angesetzt. Bei 140 Quadratmetern sind das 1.400 bis 2.100 Stunden. Wer neben einer Vollzeitstelle 15 Stunden je Woche aufbringt, braucht dafür 2 bis 3 Jahre. Diese Rechnung wird regelmäßig zu optimistisch angestellt, und die Folge sind verlängerte Zwischenfinanzierungen mit Bereitstellungszinsen.

Die Haftungsseite

Für Eigenleistung gibt es keinen Gewährleistungsschuldner. Ein Fehler wird zum eigenen Schaden. Schwerer wiegt die Wirkung auf angrenzende Gewerke: Wer den Estrich selbst einbringt, muss mit Prüfungen und Vorbehalten des Fliesenlegers rechnen. Stellt sich später ein Mangel heraus, streiten beide Seiten über die Ursache, und der Bauherr steht auf der Seite des Verursachers.

Welche Gewerke sich eignen

Geeignet sind Arbeiten ohne Folgeschäden und ohne Nachweispflichten: Malerarbeiten, Bodenbeläge, Gartenbau, Möbelmontage, teilweise Trockenbau. Ungeeignet sind Abdichtung, Dach, Elektroinstallation, Gasinstallation und alles, was der Prüfung durch Dritte unterliegt. Bei Elektro- und Gasarbeiten dürfen Anschlussarbeiten ohnehin nur von eingetragenen Betrieben ausgeführt werden.

Was organisatorisch zu regeln ist

Eigenleistungen gehören in den Bauzeitenplan wie jedes andere Gewerk. Ein verspäteter Eigenanteil hält die nachfolgenden Betriebe auf und kann Behinderungsansprüche auslösen.

Sinnvoll ist, Eigenleistungen ans Ende einer Gewerkekette zu legen.

Wer Helfer einsetzt, muss sie binnen einer Woche bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Ohne Anmeldung haftet der Bauherr persönlich.

Der Beitrag liegt je nach geleisteten Stunden im niedrigen zweistelligen Eurobereich je Person und ist damit gemessen am Risiko unerheblich.

Werkzeug und Gerüst sollten eingerechnet werden. Die Miete eines Gerüsts für 4 Wochen kostet bei einem Einfamilienhaus 800 bis 2.000 Euro.

Wer diese Positionen vergisst, rechnet die Ersparnis zu hoch und stellt am Ende fest, dass der Unterschied kleiner ist als erwartet.

Sinnvoll ist eine ehrliche Rechnung vor der Entscheidung: Materialkosten, Werkzeug, Miete, Fahrten und der eigene Zeitaufwand mit einem realistischen Stundenwert. Wer den eigenen Aufwand mit 15 Euro je Stunde ansetzt, sieht bei den meisten Gewerken, dass die Ersparnis vor allem Liquidität verschiebt und weniger Kosten spart als gedacht.

Für die Finanzierung bleibt der Effekt trotzdem wichtig, weil Eigenleistung anerkanntes Eigenkapital ersetzt und damit den Zinssatz beeinflussen kann. Ein um 0,2 Prozent niedrigerer Zinssatz macht über 20 Jahre bei einem Darlehen von 300.000 Euro einen fünfstelligen Unterschied aus, und das ist häufig mehr wert als die eingesparten Handwerkerstunden selbst.

Quellen
  1. § 633 BGB, Sach- und Rechtsmangel (Gesetze im Internet)
  2. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Stand: 2026-08-15. Rechtsstand Deutschland, keine Rechtsberatung im Einzelfall.