Welche Anforderungen gelten bei Neubau und welche bei Sanierung?
Das Energierecht unterscheidet klar zwischen Neubau und Bestand. Wer die Systematik kennt, plant Sanierungen so, dass keine Anforderung unbeabsichtigt ausgelöst wird.
Bild: KI-erzeugtBeim Neubau gilt eine Gesamtanforderung an das Gebäude. Bei Sanierungen gelten Anforderungen an das geänderte Bauteil, sobald mehr als 10 Prozent seiner Fläche betroffen sind.
Der Neubau
Für neu errichtete Gebäude gilt eine Gesamtanforderung. Bewertet werden der Jahres-Primärenergiebedarf und die Qualität der Gebäudehülle, gemessen am Transmissionswärmeverlust. Dazu kommen Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz, an die Dichtheit und an den Einsatz erneuerbarer Energien für die Heizung. Der Nachweis wird rechnerisch geführt und ist Teil der Genehmigungsunterlagen oder der Freistellungsanzeige.
Die Sanierung
Im Bestand gelten Bauteilanforderungen. Sie greifen, wenn ein Bauteil erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut wird und mehr als 10 Prozent der Fläche des jeweiligen Bauteils betroffen sind. Wer ein einzelnes Fenster tauscht, löst nichts aus. Wer alle Fenster einer Fassade ersetzt, muss die Anforderung für Fenster einhalten. Alternativ kann der Nachweis über das Gesamtgebäude geführt werden, wenn ein bestimmter Wert nicht überschritten wird.
Nachrüstpflichten im Bestand
Unabhängig von geplanten Maßnahmen bestehen einzelne Pflichten. Dazu zählen die Dämmung zugänglicher oberster Geschossdecken und die Dämmung von Wärmeverteilungsleitungen in unbeheizten Räumen. Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die am Stichtag selbst darin wohnten, gelten Ausnahmen, die beim Eigentümerwechsel entfallen. Der Erwerber hat dann 2 Jahre Zeit für die Umsetzung.
Heizung und erneuerbare Energien
Beim Einbau einer neuen Heizung gelten eigene Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien, mit Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind. Alte Konstanttemperaturkessel dürfen nach Ablauf von 30 Jahren Betriebszeit nicht weiter betrieben werden, mit denselben Ausnahmen für selbstnutzende Eigentümer. Die Prüfung erfolgt durch den Schornsteinfeger.
Was das für die Planung bedeutet
Sinnvoll ist, Sanierungen in einer Reihenfolge zu planen, die Anforderungen bündelt statt sie zufällig auszulösen.
Wer die Fassade dämmt, sollte die Fenster im selben Zug tauschen, weil die Anschlüsse sonst zweimal hergestellt werden.
Ein Sanierungsfahrplan kostet je nach Anbieter 1.000 bis 2.000 Euro und wird bezuschusst.
Er ordnet die Maßnahmen über 10 bis 15 Jahre und verhindert, dass eine frühe Maßnahme eine spätere unmöglich macht.
Förderungen setzen fast immer die Einbindung eines Energieeffizienzexperten voraus, und der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein.
Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert die Förderung vollständig, und das ist der häufigste Fehler bei Sanierungen im Bestand.
Zu unterscheiden ist zuletzt zwischen der ordnungsrechtlichen Pflicht und der Förderfähigkeit. Eine Maßnahme kann die gesetzliche Anforderung erfüllen und trotzdem nicht förderfähig sein, weil die Förderprogramme höhere Werte verlangen.
Wer fördern lassen will, plant deshalb nach den Förderbedingungen und nicht nach dem gesetzlichen Mindestwert. Der Unterschied beträgt bei Dämmstoffdicken schnell 4 bis 6 Zentimeter und ist im Nachhinein nicht mehr zu ändern. Bei einer Fassadenfläche von 200 Quadratmetern liegt der Mehrpreis für die dickere Dämmung im niedrigen vierstelligen Bereich und wird durch den Zuschuss regelmäßig überkompensiert. Wer beide Varianten rechnen lässt, sieht den Unterschied in einer halben Stunde.