Wann haftet der Bauherr für einen Unfall auf der Baustelle?
Ein Unfall auf der Baustelle löst neben dem menschlichen Schaden regelmäßig eine Prüfung aus, wer welche Pflicht hatte. Für private Bauherren ist das Risiko größer, als sie annehmen.
Bild: KI-erzeugtWenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat oder die Übertragung auf einen Unternehmer unwirksam war. Auch bei wirksamer Übertragung bleiben Auswahl- und Überwachungspflichten bestehen.
Die Grundlage der Haftung
Wer eine Gefahrenquelle schafft, muss die zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Dritte zu schützen. Eine Baustelle ist eine solche Gefahrenquelle, und verantwortlich ist zunächst der Bauherr. Die Pflicht umfasst Absperrung, Beleuchtung, Sicherung von Gruben und Gerüsten sowie den Schutz gegen unbefugtes Betreten. Sie besteht durchgehend, auch nachts, an Wochenenden und in Bauunterbrechungen.
Die Übertragung und ihre Grenzen
Die Pflicht kann auf den ausführenden Betrieb übertragen werden und wird das in der Praxis auch. Wirksam ist die Übertragung nur, wenn sie klar bezeichnet ist und der Übernehmende dafür geeignet ist. Der Bauherr wird dadurch nicht frei: Seine Pflicht wandelt sich in eine Auswahl- und Überwachungspflicht. Erkennt er einen Missstand oder musste er ihn erkennen, lebt seine Haftung wieder auf.
Mithelfende Personen
Wer Nachbarn, Freunde oder Verwandte mitarbeiten lässt, macht sie zu Bauhelfern. Sie sind binnen einer Woche bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft anzumelden. Der Beitrag bemisst sich nach den geleisteten Stunden und liegt im niedrigen zweistelligen Eurobereich je Person. Ohne Anmeldung besteht kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung, und der Bauherr haftet persönlich.
Kinder und unbefugte Dritte
Der Sorgfaltsmaßstab steigt, wenn mit Kindern zu rechnen ist. Eine offene Baugrube im Wohngebiet muss so gesichert sein, dass ein Kind sie nicht erreicht. Ein Bauzaun von 2 Metern Höhe mit verschlossenem Tor ist der Regelfall. Leitern sollten abends abgelegt oder gesichert werden, weil sie den Zugang zu höher gelegenen Bereichen eröffnen.
Was praktisch schützt
Ein Kontrollgang am Ende jedes Arbeitstags, kurz dokumentiert.
Er dauert 10 Minuten und ist die wirksamste Einzelmaßnahme überhaupt.
Dazu eine Bauherrenhaftpflicht für 80 bis 300 Euro über die gesamte Bauzeit.
Bei Eigenleistungen steigt das Risiko, weil dann auch der Arbeitsschutz für mithelfende Personen beim Bauherrn liegt.
Sinnvoll ist außerdem eine schriftliche Regelung, wer Bauzaun, Beleuchtung und Gerüstzugang stellt und sichert.
Ohne diese Regelung entsteht die typische Lücke, in der jeder annimmt, ein anderer habe es übernommen, und genau in dieser Lücke passieren die Unfälle.
Zu bedenken ist außerdem die Baustellenverordnung. Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, muss der Bauherr einen Koordinator bestellen.
Die Kosten liegen für ein Einfamilienhaus bei 1.500 bis 5.000 Euro und lassen sich an den Architekten oder einen externen Fachmann übertragen.
Wer die Aufgabe selbst übernimmt, braucht die erforderlichen Kenntnisse. Sie werden nach einem Unfall geprüft, und die Berufung auf gute Absichten hilft dann nicht mehr.
Für die Bauzeit lohnt zuletzt der Blick auf Unterbrechungen. Über Feiertage und in Frostpausen steht die Baustelle oft 3 bis 4 Wochen still, und genau dann passieren die meisten Schäden durch unbefugtes Betreten. Ein verschlossenes Tor und ein Kontrollgang je Woche decken den größten Teil dieses Risikos ab.