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Bau · Mangel & Schaden

Wer haftet für einen Wasserschaden während der Bauzeit?

Wasserschäden während der Bauzeit sind häufig und teuer, weil sie Estrich, Dämmung und Trockenbau gleichzeitig treffen. Die Zuordnung folgt einer klaren Reihenfolge.

Wer haftet für einen Wasserschaden während der Bauzeit?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

Bis zur Abnahme trägt der Unternehmer die Gefahr für sein Werk. Für Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse greift die Bauleistungsversicherung, für Schäden Dritter die Haftpflicht des Verursachers.

Die Gefahrtragung bis zur Abnahme

Bis zur Abnahme trägt der Unternehmer die Gefahr für sein Werk. Geht die Leistung vorher unter oder wird sie beschädigt, muss er sie auf eigene Kosten neu herstellen, ohne dass er dafür zusätzliche Vergütung verlangen kann. Ausnahmen bestehen, wenn der Schaden auf einem vom Besteller gelieferten Stoff oder auf dessen Anweisung beruht. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Bauherrn über.

Wenn ein Dritter den Schaden verursacht

Verursacht ein anderes Gewerk den Schaden, etwa durch eine angebohrte Leitung, haftet dieses aus unerlaubter Handlung. Sein Betriebshaftpflichtversicherer reguliert dann. Für den Bauherrn ist wichtig, den Verursacher zu dokumentieren, denn ohne Zuordnung bleibt nur die Bauleistungsversicherung, und deren Selbstbeteiligung trägt er selbst.

Die Bauleistungsversicherung

Sie deckt unvorhergesehene Beschädigungen der Bauleistung während der Bauzeit, etwa durch Starkregen, Rohrbruch, Vandalismus oder Ungeschicklichkeit. Die Prämie liegt bei 0,1 bis 0,3 Prozent der Bausumme für die gesamte Bauzeit. Ausgeschlossen sind in der Regel Mängel der Leistung selbst und normale Witterungseinflüsse. Hochwasser ist häufig nur gegen Zuschlag versichert.

Die Sofortmaßnahmen

Wasser stoppen, Ursache dokumentieren, Fotos mit Datum, Trocknung einleiten und alle Beteiligten schriftlich informieren. Die Trocknung ist der zeitkritische Teil: Bleibt Feuchtigkeit in Estrich und Dämmung, entsteht Schimmel, und aus einem Schaden werden zwei. Eine Bautrocknung dauert je nach Aufbau 2 bis 6 Wochen und muss vor dem Aufbringen des Belags abgeschlossen sein.

Die Restfeuchte als Nahtstelle

Vor dem Verlegen eines Bodenbelags ist die Restfeuchte des Estrichs zu messen.

Wer ohne Messung verlegt, übernimmt die Verantwortung für spätere Schäden am Belag.

Der Betrieb, der den Belag einbaut, hat hier eine Prüfpflicht und muss Bedenken anmelden, wenn die Werte nicht stimmen.

Ein schriftlicher Bedenkenhinweis vor der Ausführung kostet 10 Minuten und kann die Haftung vollständig entfallen lassen.

Für Bauherren lohnt es, die Messprotokolle zu verlangen und aufzubewahren.

Sie sind bei einem Schaden nach 2 Jahren das einzige Dokument, das die Frage nach der Ursache beantwortet.

Zu bedenken ist außerdem die Bauleistungsversicherung in stillstehenden Phasen. Über Feiertage und in Frostpausen steht die Baustelle oft 3 bis 4 Wochen still, und genau dann entstehen die meisten Schäden.

Ein Kontrollgang je Woche, ein verschlossenes Tor und abgedeckte Öffnungen senken das Risiko spürbar.

Für Bauherren lohnt zuletzt, den Zeitpunkt der Abnahme im Blick zu behalten. Mit ihr geht die Gefahr über, und ab diesem Tag muss die Wohngebäudeversicherung greifen.

Eine Lücke von wenigen Tagen zwischen dem Ende der Bauleistungsversicherung und dem Beginn der Wohngebäudeversicherung genügt, um einen Schaden ungedeckt zu lassen.

Deshalb gehört der Termin der Abnahme frühzeitig an den Versicherer gemeldet, und die Police sollte auf den Tag genau anschließen. Eine Mail mit dem Abnahmedatum genügt dafür.

Quellen
  1. § 645 BGB, Verantwortlichkeit des Bestellers (Gesetze im Internet)
  2. § 640 BGB, Abnahme (Gesetze im Internet)
Stand: 2026-08-15. Rechtsstand Deutschland, keine Rechtsberatung im Einzelfall.