Wer trägt die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle?
Die Verkehrssicherungspflicht entscheidet, wer haftet, wenn jemand auf der Baustelle zu Schaden kommt. Sie wird selten geregelt und fast immer erst nach dem Unfall gelesen.
Bild: KI-erzeugtGrundsätzlich der Bauherr als Eigentümer und Veranlasser. Er kann sie auf den Unternehmer übertragen, behält aber eine Auswahl- und Überwachungspflicht, die bei erkennbaren Missständen wieder auflebt.
Der Grundsatz
Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss die zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Dritte davor zu schützen. Eine Baustelle ist eine solche Gefahrenquelle. Verantwortlich ist zunächst der Bauherr, weil er das Vorhaben veranlasst und über das Grundstück verfügt. Die Pflicht umfasst Absperrung, Beleuchtung, Sicherung von Gruben und Gerüsten, Schutz des Gehwegs und Sicherung gegen unbefugtes Betreten. Sie besteht rund um die Uhr, auch an Wochenenden und in Bauunterbrechungen.
Die Übertragung auf den Unternehmer
Die Pflicht kann vertraglich übertragen werden, und in der Praxis übernimmt sie der ausführende Betrieb für seinen Arbeitsbereich. Wirksam ist die Übertragung nur, wenn sie klar bezeichnet ist und der Übernehmende dafür geeignet ist. Der Bauherr wird dadurch nicht frei, sondern seine Pflicht wandelt sich in eine Auswahl- und Überwachungspflicht. Erkennt er einen Missstand oder musste er ihn erkennen, lebt seine eigene Haftung wieder auf.
Mehrere Gewerke auf einer Baustelle
Arbeiten mehrere Betriebe gleichzeitig, trägt jeder die Sicherung seines Bereichs. Für die gemeinsam genutzten Teile, etwa Zugänge, Gerüste und Baustromverteiler, braucht es eine eindeutige Zuordnung. Fehlt sie, haften im Zweifel alle nebeneinander. Genau dafür ist die Koordination nach der Baustellenverordnung gedacht, und sie ist damit nicht nur eine Arbeitsschutzfrage, sondern eine Haftungsfrage.
Kinder und unbefugte Dritte
Der Maßstab steigt, wenn mit Kindern zu rechnen ist. Eine offene Baugrube in einem Wohngebiet muss so gesichert sein, dass ein Kind sie nicht erreicht. Ein Bauzaun von 2 Metern Höhe mit verschlossenem Tor ist der Regelfall, ein Absperrband genügt nicht. Auch Leitern sollten abends abgelegt oder gesichert werden, weil sie den Zugang zu höher gelegenen Bereichen eröffnen.
Was praktisch abzusichern ist
Fünf Punkte tragen die meisten Fälle: Grubensicherung, Gerüstzugang, Beleuchtung im Winter, Schutz des öffentlichen Gehwegs und Sicherung bei Bauunterbrechung.
Ein Kontrollgang am Ende jedes Arbeitstags dauert 10 Minuten und ist die wirksamste Einzelmaßnahme. Er sollte kurz dokumentiert werden, weil die Dokumentation im Streit die Sorgfalt belegt.
Für private Bauherren lohnt der Blick in die Bauherrenhaftpflicht. Sie kostet für ein Einfamilienhaus je nach Bausumme 80 bis 300 Euro für die gesamte Bauzeit.
Ohne sie haftet der Bauherr mit seinem Vermögen, und Personenschäden erreichen schnell sechsstellige Beträge.
Bei Eigenleistungen steigt das Risiko zusätzlich, weil dann auch der Arbeitsschutz für mithelfende Personen in der Verantwortung des Bauherrn liegt.
Wer Nachbarn oder Bekannte mitarbeiten lässt, sollte sie bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Die Frist beträgt eine Woche ab Beginn der Arbeiten, und der Beitrag bemisst sich nach den geleisteten Stunden.
Ebenso wichtig ist die Sicherung während der Bauunterbrechung. Über Weihnachten oder in einer Frostpause steht die Baustelle oft 3 bis 4 Wochen still, und genau in dieser Zeit passieren die meisten Schäden durch unbefugtes Betreten. Ein verschlossenes Tor, abgelegte Leitern und ein Kontrollgang je Woche decken den größten Teil des Risikos ab.