Wann muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt werden?
Die Pflicht trifft den Bauherrn, nicht den Bauunternehmer. Das überrascht viele private Bauherren, die einzelne Gewerke selbst vergeben und damit unbemerkt zum Verantwortlichen für die Baustellenkoordination werden.
Bild: KI-erzeugtWenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Der Bauherr muss dann für Planung und Ausführung einen Koordinator bestellen, seine Verantwortung bleibt trotz Übertragung bestehen.
Wann die Pflicht entsteht
Ausgelöst wird sie, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf derselben Baustelle tätig werden. Auf eine Mindestgröße kommt es dabei nicht an. Wer Rohbau, Dach und Elektrik an drei Betriebe vergibt, hat drei Arbeitgeber auf der Baustelle und braucht einen Koordinator. Vergibt der Bauherr dagegen alles an einen Generalunternehmer, der eigene Leute einsetzt, entsteht die Pflicht nicht durch die Vergabe, wohl aber, sobald der Generalunternehmer Nachunternehmer einsetzt. Genau dieser Fall ist der Regelfall und wird selten geprüft.
Was der Koordinator tut
In der Planungsphase stimmt er die Ausführung so ab, dass sich die Gewerke nicht gegenseitig gefährden, und erstellt bei größeren Vorhaben den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. In der Ausführungsphase überwacht er die Anwendung der Arbeitsschutzregeln, koordiniert die Zusammenarbeit und passt den Plan bei Änderungen an. Er ist kein Bauleiter und übernimmt keine Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten der Betriebe. Seine Aufgabe ist die Schnittstelle, nicht die Ausführung.
Die Verantwortung des Bauherrn
Die Bestellung eines Koordinators entbindet den Bauherrn nicht von seiner Verantwortung. Er muss die Aufgaben tatsächlich übertragen, geeignete Personen auswählen und sich vergewissern, dass die Koordination stattfindet. Wer einen Koordinator nur benennt und nie wieder von ihm hört, hat die Pflicht nicht erfüllt. Bei einem Unfall wird genau das geprüft, und dann entscheidet die Dokumentation.
Vorankündigung und Plan
Bei Baustellen, auf denen die voraussichtliche Dauer 30 Arbeitstage übersteigt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind, oder bei mehr als 500 Personentagen ist eine Vorankündigung an die zuständige Behörde zu übermitteln. Sie ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen. Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist erforderlich, wenn eine Vorankündigung zu erstellen ist oder besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden.
Was ein privater Bauherr praktisch tun sollte
Am einfachsten ist die Übertragung an den Architekten oder an einen externen Koordinator. Die Kosten liegen je nach Umfang bei 1.500 bis 5.000 Euro für ein Einfamilienhaus und sind Teil der Baunebenkosten.
Wer die Aufgabe selbst übernimmt, braucht die erforderlichen Kenntnisse. Sie werden bei einem Unfall geprüft, und die Berufung auf gute Absichten hilft nicht.
Für Unternehmer gilt: Die eigenen Pflichten aus dem Arbeitsschutz bleiben unabhängig davon bestehen. Der Koordinator ersetzt weder Gefährdungsbeurteilung noch Unterweisung.
Sinnvoll ist ein kurzes Protokoll je Baubesprechung, das Sicherheitsthemen als eigenen Punkt führt. Es kostet 10 Minuten je Termin und ist im Ernstfall der einzige Nachweis, dass koordiniert wurde. Bei wöchentlichen Terminen summiert sich das über 8 Monate Bauzeit auf rund 6 Stunden.
Die Berufsgenossenschaft berät dazu kostenfrei. Ein Anruf vor Baubeginn beantwortet die Frage nach Vorankündigung und Plan in wenigen Minuten, und die Beratung wird bei einer späteren Prüfung positiv gewertet.
Zu bedenken ist zuletzt der Versicherungsschutz. Wer als Bauherr Nachbarn oder Bekannte mitarbeiten lässt, macht sie zu Bauhelfern, die binnen einer Woche bei der Berufsgenossenschaft anzumelden sind. Der Beitrag liegt im niedrigen zweistelligen Eurobereich je Person, die Haftung ohne Anmeldung dagegen bei voller Höhe.
- § 3 BaustellV, Koordinierung (Gesetze im Internet)
- § 2 BaustellV, Planung der Ausführung (Gesetze im Internet)